Kinderbeistand
Wenn Eltern sich trennen, ist es oft schwierig, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden und sich auf eine Obsorge, sowie Kontaktrecht zu einigen.
Das bedeutet, dass man sich nicht darüber einigen kann …:
- … bei wem das Kind leben soll,
- … wann es den Elternteil, bei dem es nicht lebt, treffen kann,
- … ob es dem Kind bei dem Elternteil gut geht bzw. sich dieser gut genug um das Kind kümmert,
- … wenn beide Elternteile möchten, dass das Kind bei ihnen lebt (z.B. Doppelresidenz).
Diese Situation verläuft für die Kinder meistens sehr aufregend und belastend und ist mit sehr intensiven und oft ambivalenten Gefühlen verbunden.
In Verfahren zur Obsorge und Kontaktrecht kann vom Gericht ein Kinderbeistand bestellt werden.
Ein Kinderbeistand ist eine unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson und unterstützt die Kinder in „stürmischen Zeiten“ für die Dauer des Gerichtsverfahrens ihrer getrennten Eltern.
Meine Aufgabe als Kinderbeistand
Ich als Kinderbeistand fungiere als „Sprachrohr für das Kind“. Denn jedes Kind hat das Recht, dass es der Richterin oder dem Richter seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand treffen darf.
Einer meiner Aufgaben besteht darin, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen. Mir ist es sehr wichtig, für meine KlientInnen einen geschützten und sicheren Rahmen zu schaffen, in dem sie Vertrauen aufbauen und in dem sie selbst sein können. Meine Aufgabe ist es, mit den Kindern gemeinsam herauszufinden, was sie bewegt, welche Wünsche und Bedürfnisse sie haben und sie über den Verfahrensverlauf zu informieren. Gleichzeitig wird dem Kind ermöglicht, seine Wünsche und Interessen vor Gericht (und anderen Behörden) Gewicht und Gehör zu verschaffen.
Da ich bis auf Erstgespräche mit den einzelnen Elternteilen ausschließlich mit dem Kind arbeite, bin ich parteilicher Vertreter der Interessen für das Kind und daher gegenüber dem Kind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, der Kinderbeistand gibt die Inhalte der Gespräche mit dem Kind nur mit dessen Einverständnis weiter, solange kein übergesetzlicher Notstand vorliegt.
Ablauf
Nach der Bestellung des Bezirksgerichtes und einer Ernennung durch die Justizbetreuungsagentur, folgt ein einmaliges getrenntes Erstgespräch mit den Elternteilen. Dabei soll der momentane Zustand des Kindes und dessen Umstände beschrieben werden und stehe desweiteren für Fragen hinsichtlich meiner Arbeit als Kinderbeistand zur Verfügung.
Anschließend folgen regelmäßige Termine mit dem Kind/den Kindern in meiner Praxis. Dabei werden Termine vereinbart, die idealerweise für einen bestimmten Zeitraum wöchentlich für eine Stunde, stattfinden.
Wie kann ein Kinderbeistand bestellt werden?
Die Voraussetzung für die Bestellung eines Kindesbeistandes ist eine Ernennung durch das zuständige Bezirksgericht. Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Bestellung einzubringen.
Näheres unter: http://jba.gv.at/kinderbeistand/
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